Online-Vermittlungsdienste sind nach Artikel 12 der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, die sog. P2B-Verordnung (P2B steht für Plattform to Business) verpflichtet, ein internes Beschwerdemanagement-System einzurichten und mindestens zwei Mediatoren für ein Mediationsverfahren zu benennen. Die Durchführung des Mediationsverfahrens bleibt immer freiwillig. Ausgenommen sind kleine Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
Mediationsdienste für P2B Mediation für Online-Vermittlungsdienste
Als Juristin mit langjähriger Erfahrung in internationalem Vertragsrecht (Sprachen: Englisch, Spanisch) und damit umfassenden Verständnis der allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen biete ich meine Mediationsdienste für Online-Vermittlungsdienste an, um zu einer wirksamem Streitbeilegung beizutragen und freue mich auf eine Zusammenarbeit und Benennung als Mediatorin. Mehr zu mir auch unter Über mich sowie zu dem von mir entwickelten Mediativen Recht, das ich in der Streitbelegung immer gerne anwende.
⇒ Kontakt: Zusammenarbeit für P2B Mediation